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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Marcel Bruno Meile und Olga Meile
Luzernerstraße 34 a, 6440 BRUNNEN, SCHWEIZ,
StNr.:105 / 114 / 0007 / 001 / 085 / 6

Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge Hauptfeststellung auf den
01.01. 2022 vom 26.03.2026
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.
2025 vom 26.03.2026

26.03.2026 bis 10.04.2026 08652 960 - 219