Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hinweis
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.
Lfd. Nr. | Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma | Verwaltungsakt/e | Bekanntgabezeitraum | Kontakt |
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1 | Johanna Mader Schmiedestraße 3, CH-4512 Bellach, Schweiz, StNr.:105/111/0412/006/010/1 | Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge - Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 vom 07.08.2025 | 11.08.2025 bis 26.08.2025 | 08652 960 - 210 |