Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hinweis
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.
| Lfd. Nr. | Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma | Verwaltungsakt/e | Bekanntgabezeitraum | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Marcel Bruno Meile und Olga Meile Luzernerstraße 34 a, 6440 BRUNNEN, SCHWEIZ, StNr.:105 / 114 / 0007 / 001 / 085 / 6 |
Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge Hauptfeststellung auf den |
26.03.2026 bis 10.04.2026 | 08652 960 - 219 |
