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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Raffael Christian Thomele
unbekannt,
StNr.:105 / 111 / 0205 / 006 / 000 / 3

Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge Zurechnungsfortschreibung
auf den 01.01.2026 vom 15.05.2026
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Neuveranlagubng auf den
01.01.2026 vom 15.05.2026

28.05.2026 bis 12.06.2026 08652 960 - 210