Grenzgänger
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Einführung der Anlage N-Gre zur Einkommensteuerklärung von Grenzgängern ab Veranlagungszeitraum (VZ) 2025 in Bayern
Als Grenzgänger steht Ihnen in Baden-Württemberg und nunmehr Bayern zur Erstellung Ihrer Steuererklärung die landesspezifische Anlage N-Gre zur Verfügung. Die Anlage N-Gre kann grundsätzlich von allen Grenzgängern, d.h. nach Frankreich, Österreich und in die Schweiz, verwendet werden. Gleichwohl ist die Anlage N-Gre vorrangig für die Schweizer Grenzgänger konzipiert.
Die Anlage N-Gre ist anstelle der Anlage N zu verwenden. Angaben aus der Anlage N-Gre sind – anders als Angaben aus der Anlage N-AUS – nicht in die Anlage N zu übertragen.
Bei zusammenveranlagten Personen ist die Anlage N-Gre von jedem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Tätigkeit als Grenzgänger auszufüllen.
Waren Sie innerhalb eines VZ bei mehreren Arbeitgebern als Grenzgänger tätig, ist für jedes Arbeitsverhältnis eine separate Anlage N-Gre abzugeben.
Die Anlage N-Gre wird über „Mein ELSTER“ sowie das Formular-Management-System des Bundesministeriums für Finanzen bereitgestellt.
Bei Auslandssachverhalten besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht zur Sachverhaltsaufklärung nach § 90 Abs. 2 AO. Daher wird empfohlen, Unterlagen, die für die Bearbeitung der Steuererklärungen von Grenzgängern notwendig sind (z. B. der ausländische Lohnausweis samt Anlagen), bereits mit der Steuererklärung einzureichen.
Österreich
- Arbeitshilfe zur Aufteilung von Vorsorgeaufwendungen (Excel)
- Angaben für steuerliche Zwecke zur Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen wegen Arbeitsaufnahme in Österreich als Grenzgänger mit Besteuerungsrecht für Deutschland als Ansässigkeitsstaat
- Antrag auf Erteilung einer Lohnsteuer-Freistellungsbescheinigung für Grenzgänger aus Österreich
Schweiz
- Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermäßigung der Abzugsteuern nach Artikel 15a Absatz 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Schweiz – Gre-1
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Nichtrückkehr an mehr als 60 Arbeitstagen i. S. des Artikels 15a Absatz 2 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Schweiz - Gre-3
- Aufstellung der Reisetage zur Ermittlung der Nichtrückkehrtage und zur Aufteilung des Arbeitslohns - Anlage zu Gre-3
- Ansässigkeitsbescheinigung für im Schweizer öffentlichen Dienst beschäftigte Grenzgänger zum Zwecke der Ermäßigung der Abzugsteuern nach Artikel 19 Absatz 5 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Schweiz – Gre-4
- Ansässigkeitsbescheinigung für Hinterbliebene von ehemals im Schweizer öffentlichen Dienst beschäftigten Grenzgängern zum Zwecke der Ermäßigung der Abzugsteuern nach Artikel 19 Absatz 5 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Schweiz – Gre-5
Frankreich
- Antrag auf Erteilung einer Lohnsteuer-Freistellungsbescheinigung für Grenzgänger aus Frankreich - Nichtleiharbeitnehmer - Formular 5011
- Antrag auf Erteilung einer Lohnsteuer-Freistellungsbescheinigung für Grenzgänger aus Frankreich - Leiharbeitnehmer - Formular 5011 A
- Liste der Einsatzorte - Anlage zum Formular 5011 A
