Skip to main content

Grenzgänger

Dateiformat PDF - am PC ausfüllbar
Die Formulare sind am PC ausfüllbar und können ausgefüllt ausgedruckt werden. 
Die eingegebenen Daten können gespeichert werden.

Einführung der Anlage N-Gre zur Einkommensteuerklärung von Grenzgängern ab Veranlagungszeitraum (VZ) 2025 in Bayern

Als Grenzgänger steht Ihnen in Baden-Württemberg und nunmehr Bayern zur Erstellung Ihrer Steuererklärung die landesspezifische Anlage N-Gre zur Verfügung. Die Anlage N-Gre kann grundsätzlich von allen Grenzgängern, d.h. nach Frankreich, Österreich und in die Schweiz, verwendet werden. Gleichwohl ist die Anlage N-Gre vorrangig für die Schweizer Grenzgänger konzipiert.

Die Anlage N-Gre ist anstelle der Anlage N zu verwenden. Angaben aus der Anlage N-Gre sind – anders als Angaben aus der Anlage N-AUS – nicht in die Anlage N zu übertragen.

Bei zusammenveranlagten Personen ist die Anlage N-Gre von jedem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Tätigkeit als Grenzgänger auszufüllen.

Waren Sie innerhalb eines VZ bei mehreren Arbeitgebern als Grenzgänger tätig, ist für jedes Arbeitsverhältnis eine separate Anlage N-Gre abzugeben.

Die Anlage N-Gre wird über „Mein ELSTER“ sowie das Formular-Management-System des Bundesministeriums für Finanzen bereitgestellt.

Bei Auslandssachverhalten besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht zur Sachverhaltsaufklärung nach § 90 Abs. 2 AO. Daher wird empfohlen, Unterlagen, die für die Bearbeitung der Steuererklärungen von Grenzgängern notwendig sind (z. B. der ausländische Lohnausweis samt Anlagen), bereits mit der Steuererklärung einzureichen.