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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpartner Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 08652 960 + Nebenstelle
Ertragswertverfahren Ainring, Bayerisch Gmain, Freilassing, Laufen 210
Ertragswertverfahren Anger, Bad Reichenhall, Piding, Saaldorf-Surheim 216
Ertragswertverfahren Berchtesgaden, Bischofswiesen, Schönau am Königssee, Ramsau, Teisendorf, Marktschellenberg, Schneizlreuth 217
Sachwertverfahren und schwierige Ertragswertverfahren Ainring, Freilassing, Laufen, Anger, Bad Reichenhall, Piding, Saaldorf-Surheim, Teisendorf 616
Sachwertverfahren und schwierige Ertragswertverfahren Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau, Schneizlreuth, Schönau am Königssee 218
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar