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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpartner Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 08652 960 + Nebenstelle
ErtragswertverfahrenAinring, Bayerisch Gmain, Freilassing, Laufen, Teisendorf210
ErtragswertverfahrenAnger, Bad Reichenhall, Marktschellenberg, Piding, Ramsau, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth216
ErtragswertverfahrenBerchtesgaden, Bischofswiesen, Schönau am Königssee218
Sachwertverfahren und schwierige ErtragswertverfahrenAinring, Freilassing, Laufen, Anger, Bad Reichenhall, Piding, Saaldorf-Surheim, Teisendorf616
Sachwertverfahren und schwierige ErtragswertverfahrenBayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau, Schneizlreuth, Schönau am Königssee218
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar