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Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckung

Buchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 08652 960 + Nebenstelle
Insolvenzfälle253
Rückstandsanzeigen für Insolvenzfälle253
Schwierige Fälle902
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden237, 236, 244
A - GEIGER P Rückstandsanzeigen (soweit nicht Sonderstelle VE oder SF-Stelle)237
GEIGER Q - R Rückstandsanzeigen (soweit nicht Sonderstelle VE oder SF-Stelle)244
S - Z Rückstandsanzeigen (soweit nicht Sonderstelle VE oder SF-Stelle)238
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar